Betriebsverfassungsgesetz Teil 1 – Das unverzichtbare Grundlagenseminar für deinen sicheren Start als Betriebsrat
Praxiswissen und konkrete Tipps für neue Betriebsrätinnen und Betriebsräte: sozusagen das Betriebsrat Anfänger Seminar!
Neu im Betriebsrat: der Start mit BR 1
Nicht nur meine Erfahrung sagt: das BR 1 Grundlagenseminar ist das wichtigste BR Seminar für BR-Anfänger!
Du vertrittst jetzt die Interessen deiner Kolleginnen und Kollegen – eine verantwortungsvolle aber auch oft spannende Aufgabe. Dahger stehen jetzt gleich zu Beginn Fragen zu Rechten und Pflichten der Betriebsratsarbeit an. Welche Spielräume habe ich, worauf muss ich achten, was darf man als BR und was nicht, ... was macht für den Start am meisten Sinn, ...
In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen der BR-Arbeit zeigt es sich immer wieder, dass es am schlausten ist, sehr zeitnah das erste Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsgesetz zu besuchen - egal ob online oder als Präsenzveranstaltung. Dieses Betriebsratswissen liest man sich nicht so einfach an und es geht ja auch um jusistisch richtige Interpretation und Erfahrungen bei der Anwendung.
Viele neue Betriebsräte bei Euch im Gremium? Dann könnt man diese wichtige erste Schulung auch als Inhouse-Seminar anfragen.
Das BR 1 Seminar (Betriebsverfassungsgesetz Teil 1) ist genau für den Start in die Betriebsratsarbeit gemacht: Es vermittelt die unverzichtbaren rechtlichen Grundlagen, damit du direkt sicher und professionell mitarbeiten kannst.
Ohne dieses Seminar fehlen dir wirklich die wichtigsten Basics. Mit dem Seminar lernst du dagegen schnell und exakt das rechtliche Fundament für deine gesamte Amtszeit. Und weil es das erste BR Seminar ist, sollte man eventuell überlegen, dieses doch lieber als Präsenzveranstaltung zu besuchen: so trifft man neue Betriebsräte aus andere Gremien und kann sich besser austauschen, man profitiert von Fragen der anderen Teilnehmer, die einem selbst nicht eingefallen sind und kann eben auch besser das neue Wissen rekapitulieren und damit festigen. Auch die Kaffepausen und die Zeit ausserhalb der Lernblöcke drehen sich in den Gesprächen ja oft um die BR-Arbeit, so dass man auch hier ganz nebenbei weiterlernt. Denn wie gesagt: BR 1 ist die Grundlage für die gesamte Amtszeit. Da reicht "anlesen" oder "nebenbei krieg ich das schon mit" wirklich nicht.
Auf dieser Seite erfährst du auf einen Blick:
✓ Warum das BR 1 Seminar Pflicht für (fast) jeden Neuen / jede Neue im BR ist
✓ Was man dort voraussichtlich lernt – die wichtigsten Inhalte (jeder Seminaranbieter ist ein bisschen anders in Aufbau und bei den Schwerpunkten)
✓ Dein Schulungsanspruch – der Arbeitgeber muss zahlen
✓ Wonach Du das Seminar aussuchen könntest
Warum das BR 1 Seminar unverzichtbar ist
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die „Verfassung“ deines Betriebsrats. Ohne fundierte Grundkenntnisse aus dem BR 1 Seminar kannst du deine Rechte und Pflichten nicht richtig wahrnehmen – und genau das verlangt das Gesetz von dir (§ 37 Abs. 6 BetrVG).
Der Arbeitgeber muss die Kosten für dieses Grundlagenseminar übernehmen – und zwar für jedes Betriebsratsmitglied. Das gilt (unter bestimmten Bedingungen) auch für Ersatzmitglieder; spätestens, sobald sie nachrücken. Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt.
Das lernst du im BR 1 Seminar – ein paar Beispiele für einen typischen Schulungsinhalt
Diese Anfänger-Seminar für neue Betriebsräte bringt dir strukturiert und praxisnah alles aus dem Betriebsverfassungsgesetz bei, was deine Betriebsratsarbeit begründet: Es geht also darum, welche Rechte Du hast, wobei Du dabei achten musst, welche Spielräume und Grenzen bestehen, welche Pflichten wichtig zu wissen sind. Je nach Seminaranbieter werden dabei sicherlich unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Typische Schwerpunkte (je nach Anbieter sicherlich leicht unterschiedlich, aber fast immer enthalten):
- Grundprinzipien des Betriebsverfassungsgesetzes – was regelt das BetrVG eigentlich?
Praxisbeispiel: Unterschied zwischen Betrieb, Unternehmen und Konzern – warum dein BR nur für den Betrieb zuständig ist, auch wenn der Chef vom Konzern kommt. - Wer gehört zum Betriebsrat? – Wählbarkeit, Amtszeit, Ersatzmitglieder
Praxisbeispiel: Eine Kollegin rückt nach – wann muss sie eingeladen werden? - Organisation des Betriebsrats – Vorsitz, Stellvertretung, Geschäftsordnung
Praxisbeispiel: Der Vorsitzende ist im Urlaub – darf der 2. Stellvertreter eine wichtige Mail an den Arbeitgeber schreiben? (Antwort: Nur wenn die Geschäftsordnung das klar regelt!) - Wie fasst man wirksam Beschlüsse? – Formvorschriften, die man kennen muss
Praxisbeispiel: Der BR beschließt per WhatsApp-Gruppe eine Betriebsversammlung – das dürfte ungültig sein! → Warum eine schriftliche Protokollierung und Anwesenheit nötig sind und wie man das richtig macht. - Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder – Freistellung, Schulungsanspruch, Geheimhaltung
- Besonderer Kündigungsschutz – was dich als BR-Mitglied schützt
- Informations- und Auskunftsrechte gegenüber dem Arbeitgeber (siehe z.B. § 80 BetrVG)
Praxisbeispiel: Du willst die Gehaltsliste für die Eingruppierung prüfen – was muss der AG wirklich rausgeben und wie schnell? Bei den meisten Seminaren wird z.B. auch angesprochen, wie man das formal tut und was realsitisch bzgl. der Fristen ist. - Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats – Überblick über § 80 BetrVG
Praxisbeispiel: Überwachung der Einhaltung von Gesetzen – z. B. Arbeitszeitgesetz: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, ohne dass der BR informiert wird? - Oft bekommt man auch schon in den BR 1 Seminaren viele Praxis-Tipps: Wie arbeitet man korrekt zusammen? Wo liegen die häufige Fehler?
Nach dem Seminar weißt du genau, wie du im Betriebsrat rechtlich korrekt mitmachst – und kannst sofort aktiv werden, ohne dich angreifbar zu machen. Außerdem bist du nach solch einer seminarteilnahme schon einStückchen auf Augenhöhe zur Arbeitgeberseit - schließlich kennst Du Deine Recht und weißt, welche Möglichkeiten Du als BR hast.
Formalia und evtl. auch schon ein paar strtegische Überlegungen runden Dein Wissen nach der Seminarteilnahme ab. Erst, wenn du das erste Seminar zum Betriebsverfassungsrecht (also das BR 1 Seminar) besucht hast, solltest Du überlegen, ob Du mit den weiteren Grundlagenseminaren für Betriebsräte (z.B. Abeitsrecht oder BR 2) weitermachst.
Solltest Du eine besondere Aufgabe im BR übernommen haben, z.B. Vorsitz, Schriftführung oder Datenschutz, dann musst Du natürlich schnell auch dafür dein rechtliches Betriebsratswissen auf Vordermann bringen. Andernfalls (eigentlich in jedem Fall) ziehe schnell die Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht durch. Da kannst Du ja auch mal ein günstigeres Online-Seminar einschieben oder auch mal den Seminaranbieter wechseln, um mal verschiedene Herangehensweisen der Seminarführung kennenzulernen: denn jeder / jede lernt anders gut.
Ich persönlich würde immer versuchen, die Seminare möglichst konzentriert und intensiv zu nutzen, mit Fokus auf die rechtliche Seite. Dabei müssen natürlich Praxisbeispiele vorhanden sein, wie ich mein Recht nutze und wofür ich es überhaupt anwenden kann und sollte. Doch weil diese rechtlichen Grundlagen am schwersten selbst einzuordnen und zu verstehen sind und eben nicht durch Erfahrungswissen ausreichend genau zu erlangen sind, würde ich darauf achten, dass Fachanwälte an Dozenten eingesetzt werden und die Schulungen den Fokus auf das Lernen statt auf das Nebenprogramm legen. Ich finde, dass davon letztlich auch die Arbeitgeberseite profitiert: denn ein gut geschulter Betriebsrat / Betriebsrätin ist letztlich ein konstruktiver Beitrag zum Betrieb - ein guter Vertreter der Arbeitnehmerinteressen und -rechte. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Die Seminarorte sind übrigens sowieso fast immer ziemlich gut ;)
Deine wichtigsten Rechte als Betriebsrat – gut abgesichert starten
Deine wichtigsten Rechte rund um das BR 1 Seminar
- Schulungsanspruch – Das Grundlagenseminar (BR 1) ist erforderlich und entspricht der Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG
- Freistellung – Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit, volle Bezahlung
- Kostenübernahme – Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, Seminargebühr – alles zahlt der Arbeitgeber. (Beachtet Beschluß und Genehmigung, ... )
- Kein Nachweis nötig – Du musst nur darlegen, dass es ein anerkanntes Grundlagenseminar ist
Häufige Stolpersteine – und wie du sie vermeidest
- Zu lange warten mit der Anmeldung → Seminarplätze sind schnell weg – am besten direkt nach der konstituierenden Sitzung anmelden (realistisch: erst reservieren) Der Ablauf ist rechtlich vorgegen, so z.B. erst im Gremium beschließen, Arbeitgeber informieren, Antwort des Arbeitgebers abwarten, ... Zeitpunkt ggf. mit dem Arbeitgeber besprechen. (Achtung, hier keine rechtliche Beratung. Eigentlich ist dieses Thema eines der Inhalte des BR 1 Seminars. Ich such mal einen Link raus, der das Prozedere gut beschreibt, damit man dieses erste seminar auch buchen kann und das Arbeitgeber die kosten übernimmt.)
- Falsches Seminar wählen → Starte wirklich mit dem BR 1 Seminar. Das heißt oft „Grundlagenseminar BetrVG Teil 1", "Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ oder "Grundlagenseminar BetrVR 1". Starte nicht mit unbedingt mit „Einführung Arbeitsrecht“ oder ähnlichem. Und wenn doch, dass ziehe BR 1 möglichst schnell danach durch.
- Keine Freistellung beantragen → Schriftlich beim Arbeitgeber beantragen (am besten mit Verweis auf § 37 Abs. 6 BetrVG, den protokollierten Beschluß des BR und Seminarprogramm Infos zu den Kosten)
- Kein Protokoll bei der Betriebsratssitzung führen oder die Beschlußfähigkeit nicht kontrollieren → Jede Sitzung muss protokolliert werden – sonst sind Beschlüsse angreifbar. Gerade in Bezug auf die Seminarbuchung ist das schlecht. Du hast ein recht auf BR 1 (und die weiteren Grundlagenseminare), musst aber eben vor der Buchung schon die rechtlichen Regeln im zusammenspiel mit der Arbeitgenerseit einhalten. Außerdem finde ich, dass es fair ist, die Kosten im Blick zu haben und es seitens des Arbeitgebers fair ist, Termine und Hotelkosten unkompliziert zu genhmigen und schnell bei eventuellen Einwänden zu reagieren und diese eben auch zu begründen, um konstruktiv miteinander umzugehen. Aber das ist eine persönliche Meinung.
Dein grober Start-Plan – mit Planung der Teilnahme am BR 1 Seminar
So könntest du die ersten Wochen angehen:
- Woche 1–2: Konstituierende Sitzung, Vorsitz wählen, Geschäftsordnung beschließen, BR 1 Seminar aussuchen (ruhig verschiedene seminaranbieter mal anschauen und nicht immer die nehmen, die schon immer genommen wurden)
- BR 1 Seminar beim Abieter erst mal nur reservieren
- Die Seminarbuchung als Tagesordungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzng setzten,...beschließen ... Arbeitgeber informieren, ... Kostenübernahmenerklärung erhelten, .... erst jetzt verbidlich buchen.
- Woche 4 - 8: BR 1 Seminar besuchen (meist 3–5 Tage)
- Woche 7+: Erste Betriebsversammlung planen, wichtige Themen mit Kollegen besprechen, ggf. BR 2 planen
Du bist nicht allein – fast jeder neue Betriebsrat steht am Anfang seiner ersten Amtszeit vor vielen praktischen und rechtlichen Fragen. Wenn man sich früh schlau macht und Teilnahme am BR 1 Seminar als erste Priorität setzt, dann wird man schnell eine / ein kompente/r und starke/r Betriebsrat / Betriebsrätin. Ein paar Tipps für gute Seminaranbieter suche ich Euch mal später raus. Guckt auf der Startseite, ob ich das schon eingefügt habe. Diese Seite wird manuell ohne CMS gebaut, da bastel ich die Links nicht in alle URLs rein.
Grundlagenseminar anmelden – Arbeitgeber muss bezahlen!
Du bist nicht allein – fast jeder neue Betriebsrat fühlt sich anfangs mitunter überfordert.
Der Unterschied entsteht oft nur dadurch, dass man sich früh schlau macht und Hilfe holt.